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Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein essentieller Prozess im Datenschutzmanagement, der vor Beginn jeder Datenverarbeitung durchgeführt werden muss, um potenzielle Risiken für betroffene Personen zu identifizieren und zu bewerten. Diese Maßnahme wurde mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Artikel 35 verankert und ist besonders bei der Verarbeitung sensibler, personenbezogener Daten verpflichtend. In der Praxis wird diese umfassende Risikoanalyse typischerweise von einem qualifizierten Datenschutzbeauftragten durchgeführt, der systematisch die potenziellen Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen untersucht und evaluiert.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn bei der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Dies trifft besonders dann zu, wenn bei einem Datenverlust oder einer Datenpanne erhebliche negative Konsequenzen für die Betroffenen entstehen könnten. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Verarbeitung von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten, wobei der potenzielle Schaden im Falle eines Datenschutzvorfalls als besonders gravierend eingestuft wird. Aufgrund der Schwere möglicher Konsequenzen muss die DSFA zwingend vor dem Start jeglicher Verarbeitungstätigkeiten abgeschlossen sein, um angemessene Schutzmaßnahmen implementieren zu können.
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Quellen: Pexels/Tima Miroshnichenko (Headerbild / Foto)