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Der englische Begriff Opt-in bedeutet „sich für etwas entscheiden“ und bezeichnet ein Verfahren, bei dem Internetnutzer aktiv ihre Zustimmung zu einer bestimmten Option geben müssen. Dieses Verfahren wird hauptsächlich im Online-Marketing und in der Online-Werbung angewendet, weshalb es auch als Permission Marketing bekannt ist. Typische Beispiele für das Opt-in-Verfahren sind Newsletter-Anmeldungen, bei denen Nutzer durch das Setzen eines Häkchens ihre Einwilligung erteilen müssen, sowie Cookie-Hinweise auf Webseiten, wo Nutzer der Verwendung von Cookies zustimmen oder diese ablehnen können.
Beim Single-Opt-in (einfaches Opt-in) genügt es, wenn Nutzer einmalig ihre Zustimmung geben, beispielsweise durch Setzen eines Häkchens bei der Newsletter-Anmeldung. Diese Methode birgt jedoch Risiken: Fehlerhafte Dateneingaben sind möglich und Kontaktinformationen können leicht durch Dritte missbraucht werden. Das Double-Opt-in (doppelte Zustimmung) erfordert hingegen eine zweite Bestätigung. Nach der ersten Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail oder SMS mit einem Link, über den die Anmeldung finalisiert werden muss. Diese als „DOI-Mail“ oder „Checkmail“ bezeichnete Nachricht schützt vor ungewollten Abonnements. Die DSGVO definiert in Art. 7 und Art. 8 das Double-Opt-in als rechtliche Grundvoraussetzung zum Schutz der Verbraucher. Das Gegenstück zum Opt-in ist das Opt-out-Verfahren, welches Nutzern ermöglicht, ihre zuvor erteilte Zustimmung wieder zurückzuziehen.
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Quellen: Pexels/Tima Miroshnichenko (Headerbild / Foto)