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Die GDPdU, was für „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ steht, war eine wichtige Verwaltungsvorschrift des Bundesfinanzministeriums, die genaue Rechtsnormen für die digitale Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen festlegte. Diese Vorschrift definierte konkrete Anforderungen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz für die korrekte Digitalisierung und Speicherung von Buchungsbelegen, Rechnungen und anderen steuerrelevanten Dokumenten.
Seit Anfang 2015 haben die GDPdU ihre direkte Relevanz verloren, da sie durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzt wurden. Die GDPdU spielten jedoch eine wichtige Rolle in der Entwicklung von Standards für die digitale Dokumentenverwaltung im steuerlichen Bereich und legten den Grundstein für die heutigen moderneren Compliance-Anforderungen. Unternehmen sollten die aktuellen GoBD-Richtlinien kennen, da diese die rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Buchführung und Dokumentenaufbewahrung definieren.
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Quellen: Pexels/Tima Miroshnichenko (Headerbild / Foto)